Preise

Private Zusatzversicherungen, sowie die Beihilfe, erstatten auf der Grundlage des von Ihnen abgeschlossenen Versicherungsvertrages die Leistungen des Heilpraktikers ganz oder teilweise. Die Erstattungspraxis der verschiedenen Versicherungsträger ist unterschiedlich. Der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter sind verpflichtet, gegenüber dem Heilpraktiker für die entstandenen Kosten aufzukommen.  Von den gesetzlichen Krankenkassen werden Behandlungen durch den Heilpraktiker nicht erstattet.

Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Behandler und Patient zustande. Patienten, die bei einer Privatkasse bzw. Beihilfe versichert sind erhalten eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Beträge, die die Versicherung nicht erstattet, sind vom Patienten selbst zu tragen und können nicht vom Heilpraktiker zurückgefordert werden.

Das Honorar für die Behandlung wird nach Zeitaufwand berechnet. Hierfür wird eine Vergütung in Höhe von 90 € je voller Stunde fällig. Angebrochene Stunden werden anteilig berechnet.